Präventionsmaßnahmen – Präventionskonzept Nachwuchskompetenzzentrum Niederösterreich 2021/22 (Version 2 vom 22.11.2021)

 

1.    Eigenverantwortung

 

Damit der Trainings-, Schul- und Internatsbetrieb so gut wie möglich aufrechterhalten werden kann, appellieren wir an alle Sportlerinnen und Sportler, Trainerinnen und Trainer, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher sowie alle betreuenden Personen in Eigenverantwortung folgende Punkte zu berücksichtigen und nach bestem Wissen und Gewissen umzusetzen: 

 

 

2.    Allgemeines

 

●      Teilnahme am Training und Übernachtung im Internat/SLZ am See sind an den Schulbesuch gekoppelt

●      Hygienerichtlinien der einzelnen Institutionen befolgen           

●      Gesetzliche Abstandsregelung einhalten

●      FFP2- Maske immer mitnehmen

●      Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln vermeiden

●      Menschenansammlungen vermeiden

●      Tägliche Überprüfung der Körpertemperatur

●      Hände desinfizieren beim Betreten und Verlassen von Gebäuden / Sportstätten

 

 

3.    Regelmäßige Covid-19 Testungen 

 

●      Testungen laut aktuellem Erlass des BMBWF 

●      Bei Abwesenheit am Testtag wird am darauffolgenden Tag ein Antigen-Test durchgeführt 

●      Antigen-Test bei der Anreise in das Internat/SLZ am See

●      Einhaltung der sportartspezifischen Testintervalle bzw. Teststrategie

 

 

4.    Schule

 

●      Einhaltung des Erlasses des BMBWF vom 19.11.2021 

●      Einhaltung der Hygienemaßnahmen der Schule 

●      Beachtung der drei Risikostufen (Aktuell Risikostufe 3)

●      Hausordnung der Schule befolgen

●      Beim Betreten der Schule sowie untertags in regelmäßigen Abständen Hände desinfizieren

●      FFP 2 - Maskenpflicht im gesamten Schulgebäude und während des Unterrichts

●      Tägliche Erhebung der Körpertemperatur (Smart Gate im Eingangsbereich) 

●      Klassenräume auch in den Pausen nur verlassen, wenn es unbedingt notwendig ist

●      Klassenraum in der Pause und alle 20 Minuten lüften

●      Bei Bedarf wird eine Gangaufsicht installiert

●      Regelmäßiges Desinfizieren der Arbeitsflächen (speziell in den Sonderunterrichtsräumen)

●      Kein Betreten des Schulgebäudes von schulfremden Personen 

●      Jausen- und Getränkeverkauf ausschließlich über Automaten

●      Installation eines Corona-Krisenteams mit durchgehender Erreichbarkeit

●      Strikte Einhaltung der Sitzpläne

 

 

5.    Internat/SLZ am See

 

●      Hygienerichtlinien und Erlässe des BMBWF für Internate befolgen

●      Externe SchülerInnen dürfen nur mit einem 2G Nachweis den Speisesaal betreten

●      Hausordnung des Internats befolgen

●      Beim Betreten des Internats Hände desinfizieren

●      FFP 2- Maskenpflicht im gesamten Gebäude (ausgenommen eigene Wohneinheit, wenn sich ausschließlich die Bewohner    

         darin befinden)

●       Max. 4 Personen in der eigenen Wohneinheit

●      Zimmerbelegung vorzugsweise mit Personen aus derselben Klasse bzw. Trainingsgruppe

●      Kein Betreten des Internats/SLZ am See von internatsfremden Personen

●      Antigen-Test bei der Anreise in das Internat/SLZ am See

●      Tägliche Erhebung der Körpertemperatur (Smart Gate im Eingangsbereich) 

●      FFP 2 - Maskenpflicht im Speisesaal (erst am Platz Maske abnehmen)

●      Speisesaal regelmäßig lüften 

 

 

6.    Training / Sportstätten

 

●      FFP 2 – Maskenpflicht im Sport.Zentrum NÖ

●      FFP 2 – Maskenpflicht im Basistraining, Maskenpausen werden vom jeweiligen Basistrainer vorgegeben. 

●      Präventionskonzepte der Sportstätten befolgen 

●      Sportartspezifische Präventionskonzepte der Verbände befolgen 

●      Bei Bekanntwerden einer SARS-CoV-2-Infektion bei SportlerInnen, BetreuerInnen oder TrainerInnen sind in den  

        folgenden vierzehn Tagen nach Bekanntwerden der Infektion vor jedem Wettkampf alle SportlerInnen, alle BetreuerInnen  

        und TrainerInnen einer molekularbiologischen Testung auf das Vorliegen von SARS-CoV-2 zu unterziehen. 

●      Sportgeräte nach Gebrauch desinfizieren 

●      Eigenes Handtuch und eigene Trinkflasche zu jeder Trainingseinheit mitnehmen

●      Physiotherapie und Massagen nur mit 2G Nachweis, FFP2-Maske und eigenem Handtuch

●      Lüften nach jeder Behandlung bzw. mind. alle 20 Minuten

●      Abstandsregel auch in den Garderoben einhalten

●      PCR-Testung vor sportartübergreifenden Veranstaltungen (z.B. Kennenlerntage)

●      SportlerInnen des NÖ SLZ St. Pölten wurden nach § 3 Z 6 BSFG 2017 als SpitzensportlerInnen eingestuft. Dies betrifft

        ausschließlich Trainings im Rahmen des NÖ SLZ St. Pölten und von den Bundesfachverbänden definierte Spitzensport-

        Ligen. 

 

 

7.    Im Verdachtsfall

 

a.    In der Schule

·      Bei Symptomen (Husten, erhöhte Körpertemperatur, Atemnot, Geschmacks - und/oder Geruchsstörung, Halsschmerzen,  

       Schnupfen, Durchfall) sofort den Lehrer der aktuellen Stunde oder in der Pause den Lehrer der kommenden Stunde 

       informieren

·      Bei einem positivem Antigentest wird eine Online COVID-19-Verdachtsfallmeldung seitens der Direktion durchgeführt.  

       Eine Meldung bei 1450 ist nicht erforderlich 

·      Bis zur Abklärung bzw. negativen Testergebnis keine Teilnahme am Trainings- und Schulbetrieb

 

b.    Im Internat:

·      Bei Symptomen (Husten, erhöhte Körpertemperatur, Atemnot, Geschmacks - und/oder Geruchsstörung, Halsschmerzen,  

       Schnupfen, Durchfall) sofort die Erzieher (tel.: +43 650 7304 726) informieren.

·      Bei einem positivem Antigentest wird eine Online COVID-19-Verdachtsfallmeldung seitens der Direktion durchgeführt.

       Eine Meldung bei 1450 ist nicht erforderlich.

·      Bis zur Abklärung bzw. negativen Testergebnis keine Teilnahme am Trainings- und Schulbetrieb

 

c.    Zu Hause:

·      Bei Symptomen (Husten, erhöhte Körpertemperatur, Atemnot, Geschmacks - und/oder Geruchsstörung, Halsschmerzen,

       Schnupfen, Durchfall) sofort Arzt bzw. 1450 kontaktieren

·      Klassenvorstand informieren

·      Bis zur Abklärung bzw. negativen Testergebnis keine Teilnahme am Trainings- und Schulbetrieb. 

 

 

8.    Bei positiver PCR-Testung

 

●      Bei einem positiven PCR-Testergebnis im Rahmen der Schul- bzw. Internatstestungen wird die Gesundheitsbehörde von  

        der Direktion informiert

●      Bei positiven Testungen (Antigen oder PCR) außerhalb der Schule ist der Klassenvorstand zu informieren

●      Quarantäne zuhause (nur wenn Abreise nicht möglich, dann Quarantäne im Internat)

●      Vor der Rückkehr in den Trainingsbetrieb muss eine negative PCR Testung (oder CT-Wert über 30) vorgelegt werden. 

 

 

9.    Kontaktpersonen

 

●      In Abhängigkeit vom Impfstatus wird die Kontaktperson als K1 oder K2 seitens der Gesundheitsbehörde eingestuft. 

●      Nach einem positiven PCR Testergebnis in der Klasse, Trainingsgruppe oder im privaten Umfeld (K2) muss verpflichtend

        an den folgenden fünf Tagen täglich ein Antigentest durchgeführt werden. 

●      K2 Personen dürfen am Unterricht teilnehmen (FFP 2 Maskenpflicht) Falls möglich wird ein Mindestabstand von 2m

        empfohlen.

 

Aktuelle Informationen erhalten Sie auf den Homepages: 

 

●      NÖ Sport-Leistungs-Zentrum St. Pölten: www.sportleistungszentrum.at

●      BORG und BHAS für Leistungssportler: www.borglsp-stpoelten.ac.at

●      Bundesschülerheim St. Pölten: www.bshstpoelten.ac.at

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